Präsenzbefreiungen
In Rotary unterscheiden wir zwei Arten von Präsenzbefreiungen. Die Beurlaubung aus wichtigen Gründen oder die Befreiung nach der 85er-Regel.
Beurlaubung
Nach dem Verfahrenshandbuch 2019 gilt eine Abwesenheit als entschuldigt, wenn der Vorstand sie aus triftigen und ausreichenden Gründen, Bedingungen und Umständen genehmigt. Diese Abwesenheiten sollten zwölf Monate nicht überschreiten. Ist die Abwesenheit jedoch auf gesundheitliche Probleme oder nach der Geburt, Adoption oder Pflege eines Kindes zurückzuführen, kann der Vorstand sie über die ersten zwölf Monate hinaus verlängern.
Befreiung
Wenn das Alter eines Mitglieds zusammen mit den Jahren seiner Mitgliedschaft in einem oder mehreren Clubs mindestens 85 Jahre beträgt, das Mitglied seit mindestens 20 Jahren in der rotarischen Gemeinschaft ist und den Clubsekretär formell schriftlich über seinen Wunsch informiert hat, von der Teilnahme an Sitzungen befreit zu werden, kann mit Zustimmung des Clubvorstands eine Befreiung gewährt werden.
Eine Präsenzbefreiung für ein aktives Mitglied kann unter Mitglieder > Präsenzbefreiungen hinzugefügt werden, indem Sie auf das Symbol in der Zeile des gewünschten Mitglieds klicken.
Klicken Sie dann auf den Button "+ Erstellen", um eine neue Befreiung zu erstellen.

Präsenzbefreiung erstellen
Wählen Sie entweder "Temporär" oder "Dauerhaft" als Typ. Geben Sie im Feld "Grund" den Grund für die Befreiung an und legen Sie den gewünschten Zeitraum fest.
ACHTUNG
Bitte beachten Sie, dass eine neue Präsenzbefreiung nur Auswirkungen auf offene (nicht geschlossene) Veranstaltungen im relevanten Zeitraum hat. Zeitliche Änderungen oder Löschungen einer bestehenden Präsenzbefreiung haben keine Auswirkungen auf die offenen Veranstaltungen. Die Anpassungen müssen vom Administrator manuell für das Mitglied in den Teilnehmerlisten der betreffenden Veranstaltungen vorgenommen werden. Dieses Problem ist bekannt und bereits notiert.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Anwesenheitsausnahme in Rotary?
Eine Anwesenheitsausnahme in Rotary bezieht sich auf zwei Arten von Abwesenheiten: eine Beurlaubung aus wichtigen Gründen und eine Ausnahmeregelung, die der 85er-Regel folgt.
Was gilt als Beurlaubung?
Eine Beurlaubung gilt als entschuldigt, wenn der Vorstand sie aus triftigen Gründen genehmigt und sollte zwölf Monate nicht überschreiten, es sei denn, sie wird aus gesundheitlichen Gründen oder nach der Geburt, Adoption oder Pflege eines Kindes verlängert.
Kann eine Beurlaubung über zwölf Monate hinaus verlängert werden?
Ja, wenn die Abwesenheit auf gesundheitliche Probleme oder nach der Geburt, Adoption oder Pflege eines Kindes zurückzuführen ist, kann der Vorstand sie über die ersten zwölf Monate hinaus verlängern.
Was ist die Ausnahme von der 85er-Regel?
Die Ausnahme von der 85er-Regel gilt, wenn das Alter eines Mitglieds in Kombination mit den Jahren seiner Mitgliedschaft mindestens 85 Jahre beträgt, es seit mindestens 20 Jahren Rotarier ist und den Clubsekretär schriftlich benachrichtigt hat.
Benötige ich für die Befreiung nach der 85er-Regel eine Genehmigung des Vorstands?
Ja, die Befreiung bedarf der formellen Genehmigung durch den Clubvorstand, nachdem das Mitglied den Clubsekretär schriftlich darüber informiert hat.